Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen sind Grundlage für alle Angebote und Leistungen der Firma pictura Werbung GmbH (im folgenden „pictura“). Dies gelten insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

II. Gegenleistung

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

2. Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.

3. Soweit uns nach der Absendung des Angebots oder der Auftragsbestätigung bekannt wird, dass die der Kalkulation zu Grunde liegenden Materialpreise oder Löhne sich erhöht haben oder erhöhen, sind wir berechtigt, den von uns genannten Preis entsprechend anzuheben, ohne dass der Kunde sich deshalb vom Vertrag lossagen kann.

4. Die im Angebot genannten Preise gelten, sofern nicht anders angegeben netto, zzgl.der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Mehraufwendungen nicht ein.

5. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber gesondert auf der Grundlage der dem Auftrag zu Grunde liegenden Stunden- und Materialpreise berechnet.

6. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten sowie Sonderleistungen, die vom Auftraggeber veranlasst sind und die nicht Gegenstand des dem Auftrag zu Grunde liegenden Angebotes waren, werden gesondert berechnet.

III. Zahlung

1. Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2. Bei Bereitstellung besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.

3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen, Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI 3. nicht nachgekommen ist.

IV. Beanstandungen

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

2. Beanstandungen sind nur innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware und nur in schriftlicher Form zulässig. Der Auftraggeber kann nur Minderung, nicht aber Wandlung und in keinem Falle Schadenersatz verlangen. Der Auftragnehmer hat das Recht, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Reklamationen irgendwelcher Art entbinden den Kunden nicht von der Einhaltung der Zahlungsbedingungen.

3. Abweichungen in der Beschaffenheit der Papiere, Kartons usw. gemäß den Bedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten sowie durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Entwurf, Andruck und Auflage sind gestattet. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben sowie für die Beschaffenheit von Kaschierung und Lackierung haftet der Auftragnehmer nur insofern, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.

4. Der Auftragnehmer haftet in jedem Falle nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Der Auftraggeber ist bei Erhalt der Ware und vor jeglicher Weiterverwendung zur genauen Prüfung verpflichtet. Die Haftung des Auftragnehmers für eventuelle Mitfolgeschäden ist ausgeschlossen.

5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

6. Aus technischen Gründen ist es unmöglich, die Zahl der bestellten Drucksachen genau einzuhalten. Deshalb hat der Kunde etwaige Mehrlieferungen abzunehmen und zu bezahlen, während er bei Minderlieferungen keine Nachlieferung fordern kann. Die Schwankungen können je nach Art der Arbeit und der Auflagenhöhe ±10 % betragen.

V. Zahlungsverzug

1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz seiner verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

VI. Lieferung

1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.

2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

3. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zu nächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Sie befreien den Auftragnehmer von der Einhaltung etwa vereinbarter Lieferfristen und der Preise. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

5. Der Auftraggeber ist für die Überschreitung der Lieferfristen nicht verantwortlich, wenn diese auf vom Besteller verlangten Abänderungen des Auftrags oder auf sonstigen Umständen, die pictura nicht zu vertreten hat, beruht. Dazu gehört auch eine verspätete oder auch durch den Auftraggeber verzögerte Druckfreigabe. In all diesen Fällen ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftragnehmer Schadenersatz zu verlangen. Hat der Kunde eine falsche, unvollständige oder unklare Lieferadresse angegeben, so trägt er alle daraus entstehenden Kosten.

6. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftrag geber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.

7. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

VII. Verwahren, Versicherung, Digitale Daten

1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Dies schließt
auch die Archivierung von digitalen Daten ein, die zur Erstellung des Auftrages benötigt wurden.

2. Pictura ist nicht verpflichtet, vorstehend genannte Gegenstände gegen Feuer, Einbruch, Wasserschäden oder sonstige Gefahren zu versichern. Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Auftraggeber selbst

3. Pictura ist nicht verpflichtet, Daten oder Layouts, die im Zusammenhang mit dem Auftrag am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe digitaler Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren. Dies gilt nicht für Aufträge, deren Gegenstand Erstellung digitaler Daten zur weiteren Verwendung ist (z.B. Dokumentvorlagen, PDF-Dateien). Die Einzelheiten sind im Angebot/Auftrag genau zu spezifizieren. Sofern Computerdateien zur Verfügung gestellt werden,
dürfen diese nur vereinbarungsgemäß genutzt werden – insbesondere die Veränderung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

VIII. Urheberrecht, Nutzungsrecht

1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter oder wettbewerbs- bzw. kennreichnungsrechtliche Zulässigkeiten verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

2. An Entwürfen, Reinzeichnungen und Layouts (auch als Grundlage von Druckerzeugnissen) werden nur einmalige und verwendungsbezogene Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch nicht die Eigentumsrechte übertragen. Veränderungen im Original oder bei Reproduktionen bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Jede Nachahmung, auch in Teilen, ist unzulässig. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3. Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

IX. Ergänzende Bedingungen für den Geschäftsbereich “Verlag“

1. Datenschutz: Pictura hält bezüglich der vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten die Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts ein. Personenbezogene Daten werden daher ausschließlich für die Abwicklung der zwischen dem Kunden und pictura abgeschlossenen Kaufverträge verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur zum Zwecke der Auftrags- und Zahlungsabwicklung sowie ggf. zur gerichtlichen Beitreibung von Forderungen statt. Auskünfte über gespeicherten Daten können pictura jederzeit angefordert werden.

2. Vertragsschluss: Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und pictura zu Stande. Die wesentlichen Merkmale der angebotenen Produkte sind den jeweiligen Produktbeschreibungen zu entnehmen. Die Bestellung des Kunden ist bindend und stellt ein Angebot an pictura zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn der Kunde eine Bestellung bei pictura aufgibt, erhält er vom pictura eine Bestätigung, die den Eingang seiner Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt. Mit Zusendung dieser Bestätigung nimmt das Angebot des Kunden an. Die Absendung der bestellten Produkte stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

3. Widerruf: Soweit der Kunde beim pictura Produkte bestellt, die weder seiner gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. In diesem Fall steht dem Kunden ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann sein Angebot innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich oder durch Rücksendung der Produkte widerrufen. Für die Wahrung der Frist ist das Absendedatum der Widerrufserklärung bzw. des Produkts maßgeblich. Der Kunde trägt die Beweislast für die fristgerechte Absendung.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde pictura die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde pictura ggf. Wertersatz leisten. Sofern der Besteller den Kaufpreis bereits entrichtet hat, ist pictura berechtigt, den Wertersatz vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Im Einzelfall kann der Wertersatz dem entrichteten Kaufpreis entsprechen.
Bei der Überlassung von Sachen ist ein Wertersatz nicht zu leisten, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, wenn er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt sowie die Rücksendung in der Original-Schutzverpackung vornimmt.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs zahlt das pictura einen ggf. bereits entrichteten Kaufpreis an den Kunden zurück. Bei Zahlungen ins Ausland werden die Überweisungsgebühren abgezogen. Bis zur vollständigen Rücksendung der Ware macht das pictura von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch. Im Übrigen gilt § 312 d Abs. 4 BGB.

4. Lieferbedingungen: Sofern nicht anders vereinbart oder in der Artikelbeschreibung angegeben, erfolgt die Lieferung innerhalb von sechs Werktagen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Soweit pictura die Lieferung der Ware nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, muss der Kunde zur Bewirkung der Leistung eine Nachfrist von zwei Wochen setzen, anderenfalls ist er nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz kann vom Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auf Seiten von pictura geltend gemacht werden. Sofern ein Produkt nicht lieferbar sein sollte, ist pictura berechtigt, die versprochene Leistung nicht zu erbringen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der ggf. bereits gezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet. Bei allen Warensendungen wird dem Kunden eine Versandkostenpauschale zuzüglich zum Verkaufspreis in Rechnung gestellt. Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, trägt er die Kosten der Rücksendung, soweit der Bestellwert insgesamt 40 EUR nicht übersteigt.

5. Urheber- und Nutzungsrechte: Für private, nichtgewerbliche Zwecke ist die Vervielfältigung von Veröffentlichungen (Printmedium), deren Herausgeber pictura ist, auch auszugsweise mit Quellenangabe gestattet. Sofern an den Produkten Urheberrechte Dritter bestehen, sind diese vom Kunden zu beachten.

6. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt jedes gelieferte Produkt Eigentum von pictura. Der Kunde ist erst nach vollständiger Zahlung der Forderungen berechtigt, über das erworbene Produkt zu verfügen. Der Kunde tritt bereits im Voraus alle aus einer etwaigen Veräußerung des Produkts entstehenden Forderungen an das pictura ab und verliert gleichzeitig das Recht, diese Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung an Dritte ist unzulässig. Im Falle einer Pfändung der Produkte beim Kunden ist das pictura durch den Kunden sofort darüber zu unterrichten, dass es sich bei den gepfändeten Produkten um vom pictura gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkte handelt. Die Geltendmachung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt stellt den Kunden nicht von seinen vertraglichen Pflichten frei. Der Wert des Produktes im Zeitpunkt der Rücknahme wird jedoch auf die Forderungen des pictura angerechnet.

7. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung: Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Kunde Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde bei einem nicht unerheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Produkts schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist können offensichtliche Mängel nicht mehr geltend gemacht werden.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Pictura haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind; insbesondere haftet pictura nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung von pictura ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.
Sofern pictura fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.